Arbeitsmarkt & Karriere

Weiterbildung beim Quereinstieg: Was Arbeitgeber anerkennen und wie sie gefördert wird

Die wichtigste Regel beim Quereinstieg: Erst die Zielposition festlegen, dann weiterbilden. Wer zuerst einen Kurs bucht und danach eine passende Stelle sucht, investiert oft Zeit und Geld in eine Qualifikation, die Arbeitgeber gar nicht verlangen.

Kay Bröder

Kay Bröder · Karriereberater seit 2009
Stand: Oktober 2026

Ich sehe das in meinen Beratungen immer wieder. Deshalb steht bei mir die Zielposition immer am Anfang.

Erst das Ziel, dann der Kurs

Bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden, sollten drei Fragen beantwortet sein:

  1. Welche Position ist mit meinem Profil realistisch erreichbar? Ihre Transferkompetenzen bestimmen, wie weit der Sprung sein kann.
  2. Was genau fehlt mir für diese Position? Oft ist es weniger, als man denkt – manchmal nur ein Baustein, nicht ein ganzes Studium.
  3. Erkennen Arbeitgeber diesen Abschluss an? Ein Zertifikat, das in Stellenanzeigen nie auftaucht, hilft wenig.

Aus meiner Praxis

Zwei Beispiele zeigen, wie das aussehen kann:

  • Vom Rechtsanwalt zum Personalleiter: Sein juristisches Wissen war für die neue Aufgabe viel wert. Was für die Personalleitung noch fehlte, ließ sich schnell und kostengünstig nachholen – ein Studium war nicht nötig.
  • Vom kaufmännischen Angestellten zum Drohnenpiloten: Ein ungewöhnlicher Wechsel, der trotzdem funktioniert hat. Die nötige Qualifikation war in kurzer Zeit und mit überschaubaren Kosten erworben.

In beiden Fällen stand zuerst die Zielposition fest. Erst danach war klar, was genau fehlte. Die fehlenden Qualifikationen waren IHK-Abschlüsse, die beide über einen Bildungsträger erworben haben.

Welche Abschlüsse zählen

Für Fach- und Führungskräfte mit Berufserfahrung sind öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse oft der effizienteste Weg: zum Beispiel Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt bei der IHK, Meister bei IHK oder Handwerkskammer. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt, berufsbegleitend machbar und bei Arbeitgebern bekannt.

Aus meiner Erfahrung gilt: Abschlüsse von IHK oder Handwerkskammer sind bei Arbeitgebern sehr anerkannt. Auch staatliche Abschlüsse stehen hoch im Kurs.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Handelsfachwirt (IHK), Betriebswirt (IHK) und mein Studium zum Diplom-Kaufmann (FH) habe ich alle neben dem Beruf gemacht. Ich weiß, was das bedeutet – und welche Abschlüsse sich am Ende auszahlen.

Wie Weiterbildung gefördert wird

FörderungFür wenWas gefördert wird
Aufstiegs-BAföGAufstiegsfortbildungen wie Fachwirt, Betriebswirt, Meister; keine AltersgrenzeLehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €: 50 % Zuschuss, Rest als Darlehen; bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen
BildungsgutscheinArbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, unter Bedingungen auch BeschäftigteKurskosten bei zertifizierten Trägern (AZAV); Ermessensleistung der Agentur für Arbeit

Beim Aufstiegs-BAföG ist eine Reform geplant: Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der die Höchstgrenze auf 18.000 Euro und den Darlehenserlass auf 60 Prozent anheben soll. Bis zum Inkrafttreten, voraussichtlich Mitte 2027, gilt das bisherige Recht.

Beim Bildungsgutschein gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Beratungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob die Weiterbildung Ihre Chancen messbar verbessert. Eine klare Zielposition ist dabei Ihr stärkstes Argument.

Mein Rat

Klären Sie zuerst, wohin Sie wollen und ob das realistisch ist. Danach wählen Sie die Weiterbildung, die genau die Lücke schließt – nicht mehr und nicht weniger. Wie ich dabei vorgehe, lesen Sie auf der Seite zum Quereinstieg und bei BORIFF.

Häufige Fragen

Sollte ich vor dem Quereinstieg eine Weiterbildung machen?+

Erst wenn die Zielposition feststeht. Dann lässt sich beurteilen, ob überhaupt eine Qualifikation fehlt und welche Lücke sie schließen soll.

Welche Abschlüsse erkennen Arbeitgeber an?+

Abschlüsse von IHK oder Handwerkskammer sind bei Arbeitgebern sehr anerkannt, ebenso staatliche Abschlüsse.

Wie wird eine Aufstiegsfortbildung gefördert?+

Über das Aufstiegs-BAföG: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Restdarlehens erlassen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Bekomme ich einen Bildungsgutschein?+

Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, vor allem für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Eine klare Zielposition ist Ihr stärkstes Argument.

Quellen: Skill Sprinters – Aufstiegs-BAföG-Reform, Stand 28.08.2026 · genaumeinkurs – Bildungsgutschein Voraussetzungen

Kay Bröder

Über den Autor: Kay Bröder

Seit 2009 Karriereberater für Fach- und Führungskräfte. Handelsfachwirt (IHK), Betriebswirt (IHK) und Diplom-Kaufmann (FH), alle nebenberuflich erworben. Zusammenarbeit mit Verbänden, IHK und Handwerkskammer.

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