Outplacement: Was es kostet, wer zahlt und wie Sie es im Aufhebungsvertrag vereinbaren
Outplacement kostet je nach Umfang zwischen rund 2.000 und über 25.000 Euro, meist zahlt der bisherige Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer es will, muss es verhandeln – am besten im Aufhebungsvertrag.

Kay Bröder · Karriereberater seit 2009
Stand: Oktober 2026
In diesem Beitrag erkläre ich, was Sie für Ihr Geld bekommen sollten, wer die Kosten trägt und worauf Sie bei der Vereinbarung achten.
Was ist Outplacement?
Outplacement ist die professionelle Begleitung in eine neue Position, meist nach einer Trennung vom Arbeitgeber. Gutes Outplacement geht über Tipps hinaus: Zielposition, Strategie, Unterlagen, Stellensuche, Ansprache von Headhuntern und Vorbereitung auf jedes Gespräch gehören dazu. Bei mir endet die Begleitung mit der Vertragsunterschrift oder nach der vereinbarten Laufzeit; in der Einarbeitung bleibe ich Ansprechpartner.
Was kostet Outplacement?
Die Preise am Markt gehen weit auseinander. Ein Karriereratgeber nennt diese Spannen (Karrierebibel, Stand August 2026):
| Angebot | Typische Kosten |
|---|---|
| Basispaket, wenige Monate | ca. 2.000–3.000 € |
| Mittleres Paket, 3–9 Monate | ca. 5.000–10.000 € |
| Führungskräfte und Top-Management, bis 12 Monate | über 25.000 € |
| Alternativ: Anteil am letzten Jahresbrutto | ca. 10–25 % |
| Gruppen-Outplacement pro Teilnehmer | ca. 2.500–6.500 € |
Bei fast forward Karriereberatung gibt es zwei Pakete mit identischer Leistung: 3 Monate für 3.999 Euro und 6 Monate für 6.999 Euro, jeweils inkl. MwSt. Entscheidend ist nicht der Preis allein, sondern was enthalten ist. Fragen Sie jeden Anbieter: Wer sucht die Stellen? Wer schreibt und versendet die Bewerbungen? Gibt es Zugang zu Personalberatern? Wie lange läuft die Begleitung wirklich?
Aus meiner Praxis
Kunden, die vorher bei anderen Anbietern waren, berichten mir oft dasselbe: Viele Outplacement-Berater sind reine Berater. Sie sagen Ihnen, was Sie tun sollen – und wenn es gut läuft, auch wie. Umsetzen müssen Sie es selbst. Ich berate und setze mit Ihnen um.
Auch das viel zitierte „große Netzwerk“ ist oft nur ein E-Mail-Verteiler mit Hunderten Firmen, ohne persönlichen Kontakt. Dorthin werden Bewerbungsunterlagen blind verschickt. Dazu kommen wechselnde Ansprechpartner und wenig individuelle Beratung. Fragen Sie deshalb vorher genau: Wer ist mein fester Ansprechpartner? Was passiert konkret mit meinen Unterlagen? Wen kennt der Berater persönlich?
Wer bezahlt das Outplacement?
In der Regel übernimmt das Unternehmen, das sich von Ihnen trennt, die Kosten. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht – Outplacement ist eine freiwillige Leistung, die verhandelt wird (Arbeitsrecht-Lexikon, RA Pöppel). Bei Führungskräften ist es ein üblicher Bestandteil von Aufhebungsvereinbarungen. Sie können Outplacement auch selbst beauftragen, etwa wenn Sie aus eigener Initiative wechseln wollen.
Outplacement im Aufhebungsvertrag: Darauf sollten Sie achten
- Anbieter selbst wählen: Lassen Sie im Vertrag festhalten, dass Sie den Berater aussuchen. Die Chemie muss stimmen.
- Laufzeit oder Erfolg definieren: Ein fester Zeitraum, zum Beispiel 3 oder 6 Monate, ist klar und planbar. Bei „bis zum Erfolg“ sollte festgelegt sein, was Erfolg bedeutet.
- Leistungsumfang benennen: Nicht nur „Outplacement“ schreiben, sondern Anbieter, Paket und Betrag.
- Mit der Abfindung abwägen: Outplacement und Abfindung lassen sich kombinieren oder gegeneinander tauschen. Überlegen Sie, was Ihnen mehr bringt.
- Früh beginnen: Je früher Sie starten, desto mehr Zeit bleibt bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist.
Die Formulierung im Vertrag sollten Sie mit Ihrem Anwalt abstimmen. Ich bin kein Jurist und gebe hier keine Rechtsberatung.
Muss ich Outplacement versteuern?
Vom Arbeitgeber bezahltes Outplacement ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 nach § 3 Nr. 19 EStG grundsätzlich steuerfrei, sofern es nicht überwiegend Belohnungscharakter hat (Haufe). Klären Sie Ihren Einzelfall mit einer Steuerberatung.
Meine Erfahrung: Zeit ist das Wichtigste
Kay Bröder
Sie bekommen alles zurück – nur keine Zeit. Deshalb: Starten Sie rechtzeitig. Wer zu spät beginnt, gerät unter Zeitdruck – und hoher Druck führt schnell zu Fehlentscheidungen.
Der typische Fehler in der Verhandlung: das richtige Maß nicht zu kennen. Wer zu viel fordert, bekommt am Ende oft weniger als möglich. Wer zu wenig fordert, verzichtet auf Geld oder Leistungen. Dazu kommen eine falsche Taktik oder eine Argumentation, die nicht schlüssig ist.
Und: Verlassen Sie sich nicht allein auf Ihren Anwalt. Anwälte kennen die rechtliche Seite, aber nicht den Arbeits- und Bewerbermarkt. Wie lange Ihre Suche realistisch dauert und was Ihnen mehr bringt – mehr Abfindung oder eine gute Begleitung –, kann ein Karriereberater besser einschätzen. Am besten ziehen Sie beide hinzu.
Häufige Fragen
Kann ich Outplacement statt Abfindung verlangen?+
Einen Anspruch gibt es nicht. Sie können es aber vorschlagen, und viele Arbeitgeber gehen darauf ein, weil es die Trennung erleichtert.
Wie lange dauert Outplacement?+
Üblich sind 3 bis 6 Monate. Bei mir dauert der Weg in eine neue Fachposition meist rund drei Monate, bei Führungspositionen und Quereinstiegen oft bis zu sechs.
Kann ich Outplacement privat bezahlen?+
Ja. Die Leistung ist dieselbe.
Muss ich Outplacement versteuern?+
Vom Arbeitgeber bezahltes Outplacement ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 nach § 3 Nr. 19 EStG grundsätzlich steuerfrei, sofern es nicht überwiegend Belohnungscharakter hat. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einer Steuerberatung.
Quellen: Karrierebibel – Outplacement-Beratung · RA Pöppel – Outplacement bei Trennung · Haufe – Outplacement als steuerfreie Weiterbildung
Über den Autor: Kay Bröder
Seit 2009 Karriereberater für Fach- und Führungskräfte, vorher selbst Personal- und Verwaltungsleiter und in der Unternehmensführung. Mehr als 1.000 Beratungen zu beruflicher Neuorientierung, Outplacement und Bewerbung.
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